Das Generalsekretariat ist zuständig für die Betreuung der Verwaltungsorgane und deren Sitzungen, die Telefonzentrale, die Zustellungen, die Überprüfung und Registrierung der Verträge, die Partnerschaften, die übergemeindliche Zusammenarbeit, die Gewährung von Beiträgen an Vereine, die Beziehungen zu anderen Ämtern und Institutionen, die Liegenschaftsverwaltung, den Erwerb und die Veräußerung von Liegenschaften und die Enteignungen.