Der Finanzdienst ist zuständig für Haushaltsvoranschlag, Jahresabschlussrechung und Haushaltsvollzugsplan, sowie für die Gebarung der Einnahmen und Ausgaben, die Steuerbuchhaltung, die Lohnbuchhaltung und Personalangelegenheiten, die Versicherungen, das Inventar der beweglichen und unbeweglichen Güter, den Ökomatsdienst, die Kassenkontrollen und die Überwachung der Haushaltsgleichgewichte.